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Erstverordnung Medizinprodukte DGKPs

Ein Meilenstein in der Verordnung für Heilbehelfe/Hilfsmittel durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP)

Pflegekraft macht Notizen über einen bettlägerigen Patienten
Tablettenausgabe bei einem Einsatz (c) Schedl Wiener Sozialdienste
Stapel von Tabletten

Die Erstverordnung von Medizinprodukten durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen wurde lt. der Österreichischen Gesundheitskasse nun in die Tat umgesetzt. (Quelle: Schreiben der ÖGK vom 27.12.2023)

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Aber was bedeutet dies für eine digitale Pflegedokumentation im mobilen Dienst? Wir arbeiten mit unseren Kunden an einer optimalen Lösung. Die Erfassung der Anordnung durch die qualifizierten Mitarbeiter erfolgt auf Basis der Klient:innen gänzlich mobil am Tablet oder aber auch am Smartphone. Durch unser frei konfigurierbares Workflowsystem werden diese zielgerichtet an die Leitstelle bzw. an die CaseManager:in weitergeleitet.

Sämtliche Anordnungen gehen so einen kontrollierten Prozess in Ihrer Institution und können so administrativ bearbeitet werden, ohne das die mobilen Mitarbeiter:innen mit unnötigen Aufgaben belastet werden. Mehr Zeit für die Betreuung und das wirklich Wichtige ist somit gewährleistet.

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